Aktionstag gegen Vorratsdatenspeicherung
Am 14. Dezember 2005 wurde für die Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im EU-Parlament beschlossen. Am 9. November 2007 wurde dann vom deutschen Bundestag das “Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG”, eine Umsetzung der EU-Richtlinie, beschlossen. Am 11. März 2008 wurde dieses Gesetz dann vom Bundesverfassungsgericht stark eingeschränkt und am 2. März 2010 wurde das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt.
Damit hat sich das Thema Vorratsdatenspeicherung leider noch nicht erledigt. In den großen Parteien wird eine Vorratsdatenspeicherung noch immer als notwendig angesehen. Zudem existiert noch immer die EU-Richtlinie und von Seiten Deutschlands gibt es keine Beschreibungen dieser wieder zurückzunehmen.
Deshalb ist es das Ziel des Aktionstages in Gespräch mit den Abgeordneten zu kommen und diese über die Nachteile eine Vorratsdatenspeicherung und der damit verbundenen verdachtsunabhängige Überwachung zu informieren. Da der Aktionstag in einer Sitzungswoche statt findet, sollten die Abgeordneten zwar nicht in ihren Büros sein, aber die Büros sollten in der Lage sein einen Termin für ein Gespräch zu nennen.
Nutzt die Gelegenheit mit euren Abgeordneten zu sprechen und ihm eure Meinung kund zu geben!