Ergänzungen zur ersten Sitzung des 49. Studierendenparlaments

Wie schon im Artikel erwähnt, hatte die Liberale Hochschulgruppe den Ältestenrat in der Sache der Abwahl der AStA-Referenten angerufen. Zusätzlich wurde von ihnen auch noch die Neuwahl der AStA-Referenten angefechtet.

Der Ältestenrat hat sich auf seiner Sitzung vom 4. Mai 2010 dieser Anfechtungen angenommen und kam zu folgendem Ergebnis:

  • Anfechtung der Abwahl:
    Die Abwahl der AStA-Referenten in einer kollektiven Abwahl ist unzulässig und widerspricht der Satzung der Studierendenschaft.

    Der Anfechtung wurde somit zugestimmt und die Abwahl der Referenten ist unwirksam.

    Die alten Referenten sind daher von sich aus von ihren Ämtern zurückgetreten.
    Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den früheren AStA-Mitgliedern für ihre Kooperation.

  • Anfechtung der Wahl des AStA:
    Diese Anfechtung gliedert sich ein drei Teile:

    1. Keine Kennzeichnung der Stimmzettel:
      Auf den Stimmzetteln befanden sich keine Hinweise für welche Wahl und für welches Datum sie bestimmt waren.
    2. Überforderung des Präsidiums mit der Auszählung:
      Die Auszählung dauerte über eine Stunden und brauchte mehrere Anläufe.
    3. Verfahren bei ungültigen Stimmen:
      Bei ungültigen Stimmen wurde nur der Teil des Stimmzettels und nicht der komplette Stimmzettel für ungültig erklärt.

    Bei der Kennzeichnung der Stimmzettel sieht der Ältestenrat keine Probleme. Der Sinn der Wahl war durch die Umstände zu erkennen.

    Bezüglich der Überforderung des Präsidiums mit der Auszählung stimmt der Ältestenrat einer Überprüfung der Wahlergebnisse zu, diese wird auf der nächsten Sitzung durchgeführt.

    Bezüglich der ungültigen Stimmen hat der Ältestenrat die Frage an die Rechtsabteilung der Universität weitergeleitet, da zwar Argumente dafür sprechen, dieses Verfahren so anzuwenden, die Rechtsfrage aber nicht durch die Anwesenden abschließend geklärt werden konnte.