Ein Sieg der Bürgerrechte – Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. In der Urteilsbegründung finden sich dazu folgende Zeilen:
“Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.” (1)
Sie belegen, dass Transparenz und Datensicherheit keine Randthemen sind. Ein ausführliches Statement findet man auf der Seite der Piratenpartei Deutschland (2).
(1) Urteilsbegründung
(2) Pressemeldung der Piratenpartei